Vorstandsbeschluß vom 07.06.2020

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Das Land hat erneut die CoronaVO Sportstätten mit Wirkung vom 06. Juni 2020 geändert. 

Wir haben daher auch unseren Beschluss angepasst, siehe Anlage.

Bereits mit der letzten Änderung wurde die Anzahl der Personen die gleichzeitig eine Trainingseinheit wahrnehmen können, auf eine maximale Obergrenze von 10 Personen geändert.

Dies gilt für Sportarten die Raumwege notwendig machen (insbesondere die Ballsportarten).

Neben der nach wie vor wichtigen Abstandsregel möchten wir noch darauf hinweisen, dass zur Nachvollziehung von Infektionsketten die Erfassung der Teilnehmer am jeweiligen Training durch die Vereine weiterhin zwingend erforderlich ist. 

Unserem Beschluss ist auch ein Musterformular beigefügt, welches Ihr gerne zur Dokumentation verwenden könnt.

 

Hier noch Links zu der Verordnung mit FAQ: 

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/6275630 

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen

 

Und noch ein Link zum CHATBOT COREY, der Fragen zum Thema Corona beantwortet (mehr oder weniger).

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/chatbot-corey/

 

Bei Fragen dazu, einfach bei einem von uns melden.

 

Mit sportlichen Grüßen

Robin Schmid
Geschäftsführender Vorstand
Organisation
Turnverein Herlikofen e.V.
Gesch.: 07171 10 46 95 0
robin.schmid@tv-herlikofen.de

admin_tvh

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