Liebe Mitglieder,
endlich und 08.03.2021 besteht wieder die Möglichkeit im Rahmen der Neufassung der Corona VO BW den Betrieb von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport zuzulassen.
Die entsprechende Information ist aus dem beigefügten Schreiben der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd von heute sowie die Übersicht der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in BW ab 08. März 2021 zu entnehmen.
10. März 2021
admin_tvh
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