Vorstandsbeschluss Öffnungsschritte Mai'21

Bild des Benutzers admin_tvh

An alle Vereinsmitglieder, Übungsleiter, Trainer

COVID-19

Vorstandsbeschluss

 

Hier: Öffnung des Trainingsbetriebes unter den Vorgaben der Corona Verordnung

 

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Übungsleiter und Trainer,

 

wie Ihr sicher alle schon mitbekommen habt, haben wir zum Glück aktuell sinkende Inzidenz-Werte und es sind Öffnungsschritte in allen Bereichen in Aussicht.

Wir von der Vorstandschaft haben uns intensiv damit auseinandergesetzt, wie wir die Öffnungsschritte bei uns im Verein einheitlich und unbürokratisch umsetzen können.

Daher werden wir uns bei den Öffnungsschritten an die stets nach der aktuellen Corona-Verordnung

zugelassenen Möglichkeiten andocken, dass diese auch simultan bei uns im Verein umgesetzt werden können.

 

Konkret heißt dies, dass nach amtlicher Feststellung der jeweiligen Inzidenz-Werte und der damit verbundenen Öffnungsschritte die Lockerungen im Verein nach Freigabe durch die Vorstandschaft unmittelbar umgesetzt werden können.

 

1. Aktuelle Situation, Inzidenz über 100

Aktuell ist die Lage noch so, dass wir bei einer Inzidenz von knapp über 100 sind.

Zulässig nur:

• kontaktloser Freizeit- und Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen alleine, zu

zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts (Gimpfte und Genesene zählen nicht

mit)

• kontaktloser Sport im Freien in Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14.

Lebensjahres (Anleitungspersonen mit negativen Schnelltest)

 

2. Sinkende Inzidenzen

Zum 14. Mai 2021 gilt in Baden-Württemberg ein Stufenplan zu den schrittweisen Öffnungen bestimmter

Einrichtungen und Aktivitäten.

Weitere Lockerungen treten nach Bekanntgabe durch die örtlichen Behörden – in der Regel das

Gesundheitsamt – in Kraft. In Stadt- und Landkreise, in denen bereits in den fünf Tagen vor dem 14. Mai die 7-Tage-Inzidenz unter 100 lag können frühestens ab dem 15. Mai die Schritte der 1. Öffnungsstufe umsetzen.

 

a.) Inzidenz unter 100

 

Die erste Stufe gilt, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden

Werktagen unter 100 liegt.

Dann werden zulässig:

• Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen

• Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und

Zuschauern gestattet. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.

 

b.) Weiter sinkende Inzidenz, 2. Öffnungsstufe

Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis in den darauffolgenden 14 Tagen weiter, gelten die

 

Öffnungen der Stufe 2.

Dann werden zulässig:

• Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²)

innen und außen

• Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen

 

c.) noch weite sinkende Inzidenz, 3. Öffnungsstufe

Nach weiteren 14 Tagen mit einer sinkenden 7-Tage-Inzidenz gibt es mit der 3. Stufe weitere Öffnungen.

In diesem Öffnungsschritt sind für den Sport keine weiteren Lockerungen vorgesehen, sondern erst dann, wenn die Inzidenz wurde stabil unter 35 bleibt. Über informieren wir dann

In Anlage füge ich Euch eine Übersicht der Landesregierung bei, welcher die jeweiligen Öffnungsschritte der jeweiligen Stufen zu entnehmen sind.

 

4. Bekanntgabe der Öffnungsschritte

Wir werden es wir uns im Verein so handhaben, dass die nächsten Öffnungsschritte von der

Vorstandschaft stets freigegeben werden; wir orientieren uns hierbei an den amtlichen Feststellungen des Landratsamt Ostalbkreis.

Sobald diese amtliche Feststellung vorliegt, werden wir diese Feststellung aufgreifen und die jeweils nächste Öffnungsstufe freigeben.

Alle Abteilungen dürfen (erst) dann die in dieser Öffnungsstufe möglichen Lockerungen sofort umsetzen.

Hierüber ist die Vorstandschaft umgehend zu informieren; also über sämtliche in dem jeweiligen Stufen angebotenen sportlichen Aktivitäten des Vereins mit entsprechenden Hygienekonzepten. Unterbleibt die Information für die vereinsinterne Dokumentation, behält sich die Vorstandschaft vor, diese Aktivitäten wieder einzustellen.

 

5. Zu beachten

a.) Geimpfte und genesene Personen, Ausnahme bei Kontaktbeschränkungen

• Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur

Gesamtpersonenanzahl (dies ist im Einzelnen zu kontrollieren, bei Geimpften durch Vorlage des

Impfpasses, bei Genesen insbesondere durch Vorlage einer Bescheinigung eines negativen PCR

Tests, der Bestätigung eines Arztes unter Bezugnahme auf einen negativen PCR Test)

• Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen

entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und

einen negativen Coronatest einfordern.

Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

b.) generelle Regeln

• auf die Einhaltung der AHA Regeln ist weiterhin zu achten

• Hygienegrundsätze und Vorschriften sind weiterhin zu beachten

• die Clubräume bleiben geschlossen, auch Umkleidekabinen und Duschen

• Ansammlung auf dem Vereinsgelände haben zu unterbleiben

• der Zutritt von vereinsexternen Personen soll über die LUCA-App geregelt werden

 

5. Steigende Inzidenzen

Steigt der 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge auf über 35 bzw. 50 werden die Lockerungen der jeweiligen Stufe wieder aufgehoben.

Steigt der 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge auf über 100 gelten die Regelungen der sogenannten „Notbremse“. Auch hierüber werden wir dann informieren und die damit verbundenen Schließungen müssen auch umgehend umgesetzt werden.

Wir hoffen, hiermit unseren Teil Rückkehr zum normalen Sportbetrieb beizutragen und hoffen, dass die Situation weiterhin entspannt und wir dann auch wieder gesellschaftliche Vereinsaktivitäten anbieten können.

Rückfragen werden gerne unter info@tv-herlikofen.de beantwortet.

 

Mit sportlichen Grüßen

Robin Schmid Ralph Riedel Werner Roos Daniel Kolb

Geschäftsführender Vorstand Geschäftsführender Vorstand Geschäftsführender Vorstand Geschäftsführender Vorstand

Bereich Organisation Bereich Sport Bereich Verwaltung Bereich Finanzen

 

Anlagen:

Übersicht Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung Baden-Württemberg 14.05.2021

Infoschreiben Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd vom 18.05.2021

Übersicht Kultusministerium BW für den Sport vom 14.05.2021

admin_tvh

Neuen Kommentar hinzufügen

CAPTCHA
Diese Frage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind, und um automatisierte Spam-Beiträge zu verhindern.

Sie möchten Mitglied bei uns werden?
Dann einfach den Antrag ausfüllen und einsenden!