Grundbeitrag TV Herlikofen
(Einzug einmal jährlich im 1.Vierteljahr)
Erwachsene ab 19 Jahre: 37,00 €
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: 24,00 €
Familienbeitrag (Kinder bis 18 Jahre): 85,00 €
(wird bei Vorliegen der Voraussetzung automatisch berechnet)
Schüler, Azubi, Studenten, Behinderte, etc. (auf Antrag): 30,00 €
zusätzliche Gebühren:
Bei Mitgliedern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen: 6,00 €
Bei zurückgewiesenen Lastschriften zusätzlich
zur jeweiligen Bankgebühr: 6,00 €
Hinzu kommt für die Mitglieder der einzelnen Abteilungen noch ein Abteilungsbeitrag.
Freizeitsportabteilung
(Einzug einmal jährlich im März)
Erwachsene (aktiv sporttreibend): 30,00 €
Schüler, Azubi, Studenten, etc. über 18, Behinderte (auf Antrag): 17,00 €
Seniorensportgruppe: 13,00 €
Karate-Jugendlich: 120,00 €
Karate-Erwachsener: 180,00 €
Beitragsklasse I (1x die Woche)
Eltern-Kind-Turnen, Minizwerge, Zwerge, Flizzis, Grundlagentraining
Turnen für Mädchen und Buben, Showtanz, ab dem 3. Kind frei: 35,00 €
Leistungsturnen (monatlich 20,00 €): 240,00 €
Leistungsturnen II: 90,00 €
Fußballabteilung
(Einzug einmal jährlich)
Erwachsene (aktiv): 50,00 €
Erwachsene (passiv): 20,00 €
Kinder/Jugendliche (aktiv): 40,00 €
Arbeitsdienst (ab 16 Jahre) 4 Stunden (nicht mehr als 8 Stunden jährlich pro Familie) - bei Nichtableistung pro Stunde: 12,00 €
und unter 16 Jahre für ihre Kinder bei Nichtableistung!
Tennisabteilung
(Einzug einmal jährlich durch die Abteilungskasse)
Erwachsene (aktiv): 100,00 €
Erwachsene (passiv): 28,00 €
Familienbeitrag: 173,00 €
Kinder bis 12 Jahre: 22,00 €
Jugendliche bis 18 Jahre und Schüler, Azubi: 53,00 €
Studenten, etc. üb.18 bis 25 Jahre (auf Antrag): 53,00 €
Gastspielerstunde: 8,00 €
Arbeitsdienst (ab 16 Jahre) 5 Stunden (jährlich) - bei Nichtableistung pro Stunde: 15,00 €
Tischtennisabteilung
(Einzug einmal jährlich mit dem Grundbeitrag)
Erwachsene (aktiv): 40,00 €
Jugendliche (aktiv): 25,00 €
Der Gesamtbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und dem Beitrag der jeweiligen Abteilung zusammen, der das Mitglied angehört.
Bei Zugehörigkeit zu mehreren Abteilungen werden die Beiträge addiert.
Die Kündigung der Mitgliedschaft (Abteilung und / oder Gesamtverein) muss spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich der Geschäftsstelle erklärt werden und wird dann zum Ablauf des Jahres wirksam.