Wie Ihr sicherlich schon mitbekommen habt, gilt in Baden-Württemberg ab dem 17.11.2021 die sogenannte „Alarmstufe“.
Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung hat dies für unseren Sportbetrieb vor allem die Einschränkung zur Folge, dass in geschlossenen Räumen die 2-G-Regel gilt.
Das bedeutet, dass für alle Erwachsenen (mit den nachstehenden Ausnahmen) Sport in geschlossenen Räumen nur zulässig ist, wenn die Personen entweder geimpft oder genesen sind.
An alle Vereinsmitglieder, Übungsleiter, Trainer
COVID-19
Vorstandsbeschluss
Hier: Öffnung des Trainingsbetriebes unter den Vorgaben der Corona Verordnung
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Übungsleiter und Trainer,
wie Ihr sicher alle schon mitbekommen habt, haben wir zum Glück aktuell sinkende Inzidenz-Werte und es sind Öffnungsschritte in allen Bereichen in Aussicht.
Seit Monaten sieht unsere Trainingssituation so aus, dass wir dreimal die Woche online trainieren. Möglich ist dies allerdings nur 30 von 60 Turnerinnen. Unsere Trainingsgeräte sind Wasserflaschen, Getränkekisten, Holzbretter, Matte und ein Endgerät. Wenn die Mädchen Glück haben, haben sie auch noch guten Internetempfang.
Hallo Sportsfreunde,
auch dieses Jahr wird coronabedingt Tennis eines der Sportarten sein, die als erstes ausgeübt werden können.
Wenn ihr Lust auf Sport im Freien habt, dann meldet euch. Angebot für Neueinsteiger: Eine komplette Tennissaison für
Hinweis: Anfang Mai starten auch verschiedene Trainingskurse für
• Kinder/Jugendliche/Erwachsene
• Anfänger / Fortgeschrittene
Das Landratsamt Ostalbkreis nunmehr amtlich festgestellt, dass in drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert von 100 überschritten worden ist.
Wie Ihr ja sicherlich schon wisst, hat dies für unseren Sportverein folgende Konsequenzen, welche ab Donnerstag, 25. März 2021 gelten:
Liebe Mitglieder,
endlich und 08.03.2021 besteht wieder die Möglichkeit im Rahmen der Neufassung der Corona VO BW den Betrieb von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport zuzulassen.
Die entsprechende Information ist aus dem beigefügten Schreiben der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd von heute sowie die Übersicht der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in BW ab 08. März 2021 zu entnehmen.
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