Das Landratsamt Ostalbkreis nunmehr amtlich festgestellt, dass in drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert von 100 überschritten worden ist.
Wie Ihr ja sicherlich schon wisst, hat dies für unseren Sportverein folgende Konsequenzen, welche ab Donnerstag, 25. März 2021 gelten:


Liebe Mitglieder,
endlich und 08.03.2021 besteht wieder die Möglichkeit im Rahmen der Neufassung der Corona VO BW den Betrieb von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport zuzulassen.
Die entsprechende Information ist aus dem beigefügten Schreiben der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd von heute sowie die Übersicht der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in BW ab 08. März 2021 zu entnehmen.

Hallo zusammen, es gibt Neuigkeiten.
Die Geschäftsstelle ist ab sofort telefonisch erreichbar.
Die Nummer ist 0151/263 671 08.
Derzeit bin ich dienstags zwischen 9 und 11 Uhr erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Stadelmaier
Geschäftsstelle Turnverein Herlikofen 1886 e.V.
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COVID-19 - Vorstandsbeschluss
Hier: erneute Einstellung des Trainingsbetriebs,
Absage aller Versammlungen und Veranstaltungen
Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Übungsleiter und Trainer,

Das Land hat erneut die CoronaVO Sportstätten mit Wirkung vom 06. Juni 2020 geändert.
Wir haben daher auch unseren Beschluss angepasst, siehe Anlage.
Bereits mit der letzten Änderung wurde die Anzahl der Personen die gleichzeitig eine Trainingseinheit wahrnehmen können, auf eine maximale Obergrenze von 10 Personen geändert.
Dies gilt für Sportarten die Raumwege notwendig machen (insbesondere die Ballsportarten).

Hallo zusammen,
wie Ihr ja wisst, dürfen seit dem 11.05.2020 für alle Sportarten Trainings- und Übungsangebote angeboten werden, die an der frischen Luft strenge Auflagen umsetzen können.
So wollen auch wir uns dieser Lockerung anschließen und öffnen unter Maßgabe des beiliegenden Beschlusses sowie der Hygiene-Richtlinie des TV Herlikofen generell den Trainings-und Übungsbetrieb des gesamten Vereins unter den vorgegebenen Auflagen.
D.h. jede Sportart, welche diese strengen Auflagen für das Training erfüllen kann, darf ab sofort das zugelassene Training aufnehmen.

Nachdem die Regierung Lockerungen in der Corona-Verordnung vorgenommen und damit auch wiederum die Ausübung bestimmter Sportarten im Freien unter strengen Auflagen zugelassen hat, haben wir uns diesen Lockerungen angeschlossen und öffnen gemäß beiliegendem Vorstandsbeschluss den Trainingsbetrieb im Tennis ab dem 11.05.2020 unter den vorgegebenen Auflagen.
Die näheren Einzelheiten möchte ich bitten, beiliegendem Beschluss zu entnehmen.
Lieder gilt dies zunächst nur für den Trainingsbetrieb im Tennis – alles andere bleibt wie gehabt geschlossen.

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